Arbeitsrecht Berlin: Kündigung und Diskriminierung
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierende Kündigung im Kleinbetrieb unwirksam
Die Arbeitnehmerin war seit 1991 als Arzthelferin in einer Praxis zusammen mit vier jüngeren Kolleginnen beschäftigt. Wegen Veränderungen im Laborbereich wurden Umstrukturierungen der Praxis erforderlich. Daraufhin wurde der Arbeitnehmerin gekündigt und sie darauf hingewiesen, dass sie schließlich inzwischen pensionsberechtigt sei.
Das ließ sich die Arbeitnehmerin nicht gefallen und klagte erfolgreich gegen die Wirksamkeit der Kündigung. Nach Ansicht des BAG lässt der Hinweis auf die Pensionsberechtigung im Kündigungsschreiben eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters vermuten.
Der Arbeitgeber trug zwar vor, dass die Kündigung nur freundlich und verbindlich formuliert werden sollte und die jüngeren Kolleginnen nicht gekündigt wurden, weil sie besser qualifiziert seien.
Die Vermutung für das Vorliegen einer Altersdiskriminierung konnte der Arbeitgeber dadurch aber nicht widerlegen. Die Kündigung verstoße gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 I Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und sei deshalb unwirksam.
Ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmerin außerdem ein Entschädigungsanspruch zusteht, wird noch entschieden.