GENERELL. INDIVIDUELL.
Zuverlässige Arbeitskraft. Klar definierte Strukturen.
Wir vertreten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern sämtlicher Branchen speziell Geschäftsführer und leitende Angestellte, wobei die Heilberufe im Rahmen von Arzt- und Chefarztverträgen im Fokus unserer Beratung stehen. Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe unterstützen wir bei der Gestaltung und Umsetzung von Verträgen sowie – soweit nicht zu vermeiden – vor Gericht.
Der Arbeitsvertrag verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einer Arbeitsleistung für die an ihn gezahlte Vergütung. Soweit so gut. Da ein Arbeitsverhältnis – im Regelfall – einen zentralen Punkt des Lebens darstellt, die Grundlage der finanziellen Versorgung eines Jeden, und dementsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt, gelten neben den allgemeingültigen Bestimmungen des BGB für Verträge zahlreiche Spezialnormen und Einschränkungen. Sie dienen hauptsächlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Es muss nämlich davon ausgegangen werden, dass dieser meist nicht die nötige rechtliche Kenntnis und Voraussicht hat, um seine eigenen Interessen vertraglich wirksam festhalten und vertreten zu können und dass er der wirtschaftlichen Überlegenheit des Arbeitgebers ausgesetzt ist. Auf den Punkt gebracht könnte man auch sagen: ARBEITSRECHT IST ARBEITNEHMERSCHUTZRECHT.
Die Konsequenzen für jede Arbeitgeberin und jeden Arbeitgeber sind somit vordefiniert.
„Arbeitsrecht – Erstklassige Beratung, exzellente Lösungen“
ARBEITSRECHT. GRUNDLAGEN.
Ein vernünftiges Basiswissen ist für jeden Arbeitgeber unverzichtbar. Detailfragen klären wir für Sie. Vertragsgestaltung nach Maß und Verträge verhandeln – ein muss für jeden Arbeitgeber. […weiterlesen]
VERTRAGSPARTEIEN. MIT WEM?
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages stellt immer eine Zäsur da. Hier muss mit Sorgfalt gearbeitet werden, da Fehler zu schweren Problemen im Arbeitsverhältnis und auch nach dessen Beendigung führen können. […weiterlesen]
ARBEITSVERTRAG. INHALTE. TARIFVERTRÄGE.
Ein nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und auch die Kündigung von Arbeitsverhältnissen haben Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. […weiterlesen]
HAUPTPFLICHT – ARBEITSKRAFT – NEBENPFLICHTEN
Das Arbeitsverhältnis besteht aus einem Geben und Nehmen mit klar definierten Strukturen. Dabei ist zwischen Haupt- und Nebenpflichten zu unterscheiden, die beide Vertragsparteien binden. […weiterlesen]
DIE AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG. DAS LETZTE MITTEL.
Es gibt Situationen in denen ein weiteres Abwarten dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung muss sofort erfolgen. Hier ist schnelles und präzieses Handeln erforderlich um Fehler zu vermeiden. Die Entscheidung zur sofortigen Kündigung muss im Detail abgewogen werden. […weiterlesen]
DIE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG. FEHLER VERMEIDEN! KOSTEN SPAREN.
Ab einer Betriebsgröße von regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitern wird auch eine ordentliche Kündigung, d. h. unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, kompliziert. Arbeitgeber kündigen häufig ohne eigentlichen Kündigungsgrund. Kündigungen müssen richtig vorbereitet werden und dürfen nicht „aus dem Bauch heraus“ erfolgen. Kündigungsschutzklagen effektiv entgegentreten. [… weiterlesen]
ARBEITSZEUGNIS. STREIT NACH DER BEENDIGUNG. DIE RICHTIGEN WORTE.
Arbeitszeugnisse sind immer wieder ein unerschöpflicher Quell von Fehlern. Ob Zeugnisse richtig oder fehlerhaft sind, hängt nicht zuletzt von der aktuellen Rechtsprechung ab. [… weiterlesen]
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