Eine einheitliche Sammlung an Vorschriften gibt es nicht. Vielmehr sind diese in diversen Gesetzen verteilt, u. a. das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und mehr. Ein Überblick ist hier für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unerlässlich. Ein Verstoß kann einerseits Geld und zum Teil die finanzielle Existenz des Arbeitgebers bedeuten.
Mit der Einstellung von Arbeitnehmern wird der Grundstein des betrieblichen Erfolges gesetzt. Wie bei jedem anderen zweiseitigen Vertrag ist auch hier das Einverständnis beider Vertragsparteien erforderlich. Die Vertragsfreiheit ist jedoch eingeschränkt, das heißt, dass der Arbeitgeber in der Wahl der Arbeitnehmer nicht vollends frei ist und er auch inhaltlich an bestimmte Maßgaben für Arbeitsverträge gebunden ist.