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Arbeitsrecht in Zeiten von Corona: Hat der Arbeitnehmer einen Entgeltzahlungsanspruch wenn er sich in amtliche Quarantäne begeben muss?

Ja, den hat er. Bei Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus kann das Gesundheitsamt gemäß der §§ 30, 31 des Infektionsschutzgesetzes Quarantäne verhängen. Damit kann der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht mehr nachkommen und verliert auch seinen Lohnanspruch. Dafür erhält er nach § 56 I, II, V Infektionsschutzgesetz für die Dauer von bis zu 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe seines Verdienstausfalls vom Arbeitgeber. Geht die Quarantäne über 6 Wochen hinaus, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld.

Hat der Arbeitnehmer Krankheitssymptome, hat der er wie bei jeder Krankheit bei Krankschreibung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch auf seinen vollen Lohn bis zu sechs Wochen.