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Der Arbeitnehmer hat sowohl aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch als auch aus der Gewerbeordnung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, während Auszubildende diesen aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ableiten. Weiterhin ist auch tarifvertraglichen Regelungen diese Pflicht des Arbeitgebers zu entnehmen.

Das Arbeitszeugnis ist eine nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber auszustellende Urkunde über die im Betrieb geleistete Arbeit und Verhaltensweise des Arbeitnehmers.

Da das Arbeitszeugnis den Arbeitnehmer in seine berufliche Zukunft begleiten soll, ist dessen Formulierung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Das Zeugnis muss neben der wahrheitsgemäßen Beurteilung ein gewisses Maß an Wohlwollen ausdrücken, das den beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers nicht erschwert. Infolgedessen hat sich eine Art Zeugnis-Code durchgesetzt, der im Wortlaut stets positiv wirkt, jedoch die gesamte Bewertungsskala von sehr guter bis zu mangelhafter Leistung beschreiben kann.

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