Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot & Rückgabe von Arbeitsmitteln: Schutz für Arbeitnehmer und Führungskräfte – Worauf Sie achten sollten
Gerade für Führungskräfte, aber auch für Fachspezialisten, spielen nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungen eine zentrale Rolle. Diese Regelungen im Arbeitsvertrag können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitreichende finanzielle und berufliche Konsequenzen haben. Wie konfliktanfällig und vielschichtig solche Fälle sein können, zeigt ein aktuelles Urteil des LAG Berlin Brandenburg (5 Sa 734/24).
Der Fall: Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und ein Firmen-Laptop
In dem entschiedenen Streitfall forderte ein leitender Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden vom Arbeitgeber die Zahlung einer Karenzentschädigung für ein wirksam vereinbartes, 24-monatiges Wettbewerbsverbot. Der Arbeitgeber berief sich auf einen angeblichen nachträglichen Verzicht auf das Wettbewerbsverbot – doch die Situation war alles andere als eindeutig. Parallel verlangte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Rückgabe eines dienstlichen Laptops. Es kam zu einer Auseinandersetzung über den tatsächlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, die Gültigkeit eines behaupteten Verzichts und die Beweislast für bereits zurückgegebene Arbeitsmittel.
Worum ging es rechtlich?
Die Themen:
- Wann entfällt ein Wettbewerbsverbot wirklich und wann können Sie auf Karenzentschädigung bestehen?
- Wie ist die Karenzentschädigung korrekt zu berechnen, welche Einkünfte sind anzurechnen und wann müssen Sie Auskunft geben?
- Wer trägt die Beweislast, wenn es um die Rückgabe von Arbeitsmitteln (z. B. Laptops) geht?
Das Gericht stellte klar: Ein behaupteter Verzicht auf ein Wettbewerbsverbot muss hinreichend nachgewiesen sein. Bestehen Zweifel, können sich Arbeitnehmer erfolgreich auf ihr Wettbewerbsverbot und die daraus resultierende Karenzentschädigung berufen. Dazu ist es wichtig, eigene Rechte konsequent zu verfolgen – von der Anfechtung zweifelhafter Vertragsänderungen bis zur präzisen Auskunft über Nebeneinkünfte. Auch im Streit um Arbeitsmittel wie Firmenlaptops sind nüchterne rechtliche Kriterien maßgeblich: Wer deren Rückgabe nicht lückenlos nachweist, läuft Gefahr, zur Herausgabe verpflichtet zu werden.
Warum professionelle Beratung bei Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigung so wichtig ist
Konflikte rund um nachvertragliche Wettbewerbsverbote fordern hohe Detailkenntnis im Arbeitsrecht: Ein erfahrener Anwalt prüft nicht nur, ob ein Wettbewerbsverbot und eine Karenzentschädigung wirksam vereinbart wurden, sondern setzt Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber konsequent durch. Er unterstützt bei der Klärung, ob Vertragsänderungen überhaupt gültig sind, hilft bei der Beweisführung und verteidigt Sie gegen unberechtigte Forderungen – zum Beispiel zur Herausgabe von Arbeitsmitteln.
Fazit & Ihr nächster Schritt
Wenn Sie Fragen zu Wettbewerbsverboten, Karenzentschädigung oder zur Herausgabe von Diensteigentum haben, lassen Sie Ihr Anliegen frühzeitig prüfen. Nur so lassen sich Nachteile vermeiden und Ihre Ansprüche sichern.