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Kündigung – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Spandau und Charlottenburg: Fristlose Kündigung bei Beleidigungen in Chatgruppen

Fristlose Kündigung bei Beleidigungen in Chatgruppen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt klare Grenzen in Bezug auf die fristlose Kündigung bei beleidigenden Äußerungen in privaten Chatgruppen. Wenn Arbeitnehmer Kollegen oder Vorgesetzte in solchen Gruppen diffamieren, kann dies zu einer sofortigen Kündigung führen, auch ohne vorherige Abmahnung.

Vertraulichkeit vs. Persönlichkeitsrecht

Das Gericht betont die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts und der Vertraulichkeit in privaten Gesprächen. Jedoch gibt es Grenzen: Vertraulichkeit schützt nicht vor Konsequenzen bei schwerwiegenden Verstößen, wie Hassreden oder rassistischen Kommentaren. Das Urteil verdeutlicht, dass die Erwartung von Vertraulichkeit in Gruppen wie WhatsApp abhängig ist von der Größe und Zusammensetzung der Gruppe sowie dem Inhalt der Nachrichten.

Kriterien für die Vertraulichkeitserwartung

Das BAG stellt klar, dass mehrere Faktoren die Vertraulichkeitserwartung beeinflussen:

  • Die Anzahl der Gruppenmitglieder: Gruppen mit mehr als sieben Mitgliedern gelten eher als nicht vertraulich.
  • Wechselnde Mitglieder: Eine ständig wechselnde Gruppenzusammensetzung spricht gegen eine Vertraulichkeitserwartung.
  • Art des Mediums: Schnelle Weiterleitungsmöglichkeiten wie bei WhatsApp verringern die Vertraulichkeitserwartung.
  • Inhalt der Nachrichten: Schwere Beleidigungen und menschenverachtende Äußerungen widerlegen eine Vertraulichkeitserwartung.

Wichtig für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen einerseits die Vertraulichkeit respektieren, andererseits sind sie verpflichtet, gegen Mobbing und Diskriminierung vorzugehen. Empfohlen wird die Einführung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber beleidigenden und hetzerischen Äußerungen. Schulungen und Beschwerdestellen können helfen, ein angemessenes Arbeitsumfeld zu schaffen. Bei Kenntnis von Verstößen sollten Arbeitgeber schnell und objektiv reagieren und gegebenenfalls disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil des BAG unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer einerseits und der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten, andererseits. Es stellt klar, dass der Schutz der Vertraulichkeit seine Grenzen hat, insbesondere bei schweren Verstößen gegen die Würde und Rechte anderer Mitarbeiter.

24.08.2023 (Az. 2 AZR 17/23)