Grundsätzlich besteht erst einmal überhaupt kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nach einer erfolgten Kündigung. Abfindungen sind stets Verhandlungssache. Dabei dient der unten stehende „Abfindungsrechner“ nur der groben Orientierung und hat keinerlei Anspruch auf tatsächliche oder rechtliche Richtigkeit. Jedoch nutzen auch wir diesen Rechner um einen groben Überblick zu erhalten welche Abfindungszahlungen möglich sind.